InVision AG: Delisting - Widerruf der Zulassung der InVision-Aktien zum Handel am regulierten Markt beantragt
13 Février 2024 - 10:13AM
EQS Non-Regulatory
InVision AG / Schlagwort(e): Delisting/Sonstiges
InVision AG: Delisting - Widerruf der Zulassung der InVision-Aktien
zum Handel am regulierten Markt beantragt
13.02.2024 / 10:13 CET/CEST
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CORPORATE NEWS
InVision AG: Delisting - Widerruf der Zulassung der InVision-Aktien
zum Handel am regulierten Markt beantragt
Düsseldorf, 13. Februar 2024 - Die InVision AG (ISIN: DE0005859698)
hat gemäß § 39 Abs. 2 Börsengesetz, in Verbindung mit § 46 Abs. 1
Satz 1, Satz 2 Nr. 1 der Börsenordnung der Frankfurter
Wertpapierbörse, den Widerruf der Zulassung der Aktien der
Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt (General Standard)
beantragt (Delisting-Antrag). Der Delisting-Antrag der Gesellschaft
erfolgt auf Basis einer Delisting-Vereinbarung mit ihrer
Hauptaktionärin Acme 42 GmbH nach der Veröffentlichung eines
öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots durch die Acme 42 GmbH am
18. Januar 2024.
Nach erfolgtem Delisting wird der Handel mit InVision-Aktien nur
noch eingeschränkt möglich sein, was sich negativ auf den
Aktienkurs und den erzielbaren Verkaufspreis der Aktien auswirken
kann. Darüber hinaus werden zahlreiche Transparenzpflichten für die
InVision AG entfallen und die Gesellschaft wird die Offenlegung von
Informationen auf das gesetzliche Minimum reduzieren, sodass ein
Einblick in die laufende Geschäftstätigkeit der InVision AG künftig
nur noch in geringem Umfang gegeben sein wird.
Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen InVision-Aktionären in ihrer
gemeinsamen begründeten Stellungnahme vom 24. Januar 2024, das
Erwerbsangebot der Acme 42 GmbH in Höhe von 6,09 Euro je Aktie
anzunehmen. Das Angebot kann noch bis Freitag, den 16. Februar
2024, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main), über die Depotbanken
angenommen werden. Die detaillierten Bedingungen des Angebots
können der Angebotsunterlage zum Delisting-Erwerbsangebot entnommen
werden, die auf der Internetseite www.acme-42.de/offer zur
Verfügung steht.
Über InVision:
Seit 1995 hilft InVision ihren Unternehmenskunden, die
Produktivität und Qualität der Arbeit zu steigern und die Kosten zu
senken. Zur InVision-Gruppe gehören die Marken injixo, eine
Cloud-Software zum Workforce Management für Contactcenter, und The
Call Center School, ein Cloud-Learning-Angebot für
Contactcenter-Profis. Die InVision AG (IVX) ist im General Standard
an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.
Weitere Informationen unter: www.ivx.com
Kontakt:
InVision AG
Investor Relations
Jutta Handlanger
Speditionstraße 5, 40221 Düsseldorf
Tel.: +49 (0)211 781-781-66, E-Mail: ir@invision.de
Wichtige Hinweise:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der
InVision AG noch ein Angebot oder eine Empfehlung zum Kauf von
Aktien der InVision AG. Die endgültigen Bestimmungen des
Delisting-Erwerbsangebots sowie weitere das
Delisting-Erwerbsangebot betreffende Regelungen sind in der
Angebotsunterlage der Acme 42 GmbH aufgeführt, deren
Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestattet wurde. Investoren
und Inhabern von Aktien der InVision AG wird dringend empfohlen,
die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem
Delisting-Erwerbsangebot stehenden Unterlagen zu lesen, sobald
diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen
enthalten.
Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren
Bestimmungen des deutschen Rechts, insbesondere des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) und des
Börsengesetzes sowie bestimmter anwendbarer wertpapierrechtlicher
Bestimmungen des U.S. Securities Exchange Act durchgeführt. Jeder
Vertrag, der auf Grundlage des Delisting-Erwerbsangebots
geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem
auszulegen.
Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in
Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, können die Acme
42 GmbH oder für sie tätige Broker außerhalb des Angebots vor,
während oder nach Ablauf der Annahmefrist des Angebots unmittelbar
oder mittelbar Aktien der InVision AG erwerben bzw. entsprechende
Vereinbarungen abschließen. Diese Erwerbe können über die Börse zu
Marktpreisen oder außerhalb der Börse in ausgehandelten
Transaktionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe
werden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen
Rechtsordnung erforderlich ist.
13.02.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate
News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der
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(General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg,
München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
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