AT&S Hauptversammlung wählt Aufsichtsrat, ermächtigt Vorstand zu
Kapitalmaßnahmen und verlängert Ermächtigung zum Aktienrückkauf

AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG / Hauptversammlung

07.07.2010 13:12 

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AT&S Hauptversammlung wählt Aufsichtsrat, ermächtigt Vorstand zu
Kapitalmaßnahmen und verlängert Ermächtigung zum Aktienrückkauf

Die 16. ordentliche Hauptversammlung der AT&S Austria Technologie und
Systemtechnik Aktiengesellschaft (AT&S) vom 7. Juli 2010 hat Herrn Ing.
Willibald Dörflinger, Herrn Dkfm. Dr. Hannes Androsch, Herrn Dkfm. Karl
Fink und Herrn Dipl.Ing. Albert Hochleitner erneut in den Aufsichtsrat der
Gesellschaft gewählt.

Die Hauptversammlung hat weiters beschlossen, den Vorstand gemäß § 174 Abs
2 AktG zu ermächtigen bis 6. Juli 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrates
Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR
100.000.000,--, auch in mehreren Tranchen, auszugeben, alle Bedingungen,
die Ausgabe und das Umtauschverhältnis der Wandelschuldverschreibungen
festzusetzen sowie das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Diese
Ermächtigung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden.

Außerdem wurde das Grundkapital um bis zu EUR 14.245.000,-- durch Ausgabe
von bis zu 12.950.000 Stück neuer, auf Inhaber lautender Stückaktien
bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit
durchgeführt, als Inhaber von auf Grundlage des
Hauptversammlungsbeschlusses vom 7. Juli 2010 ausgegebenen
Wandelschuldverschreibungen von dem ihnen gewährten Bezugs- oder
Umtauschrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Der Vorstand
wurde ermächtigt, alle Bedingungen, die Ausgabe und das Umtauschverhältnis
der Wandelschuldverschreibungen festzulegen sowie das Bezugrecht der
Aktionäre auszuschließen. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der
Satzung, die sich durch die Ausgabe der Aktien aus dem bedingten Kapital
ergeben, zu beschließen. Die neu ausgegebenen Aktien der bedingten
Kapitalerhöhung nehmen in gleicher Weise, wie die zum Zeitpunkt der Ausgabe
an der Börse gehandelten Aktien am Gewinn teil.

Der Vorstand wurde weiters ermächtigt, bis zum 6. Juli 2015 das
Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 14.245.000,--, allenfalls in
mehreren Tranchen, mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe von bis
zu 12.950.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinzahlung
oder Sacheinlage, auch unter teilweisem oder gänzlichem Ausschluss des
Bezugsrechtes der Aktionäre, zu erhöhen und die näheren Ausgabebedingungen
(insbesondere Ausgabekurs, Gegenstand der Sacheinlage, Inhalt der
Aktienrechte, Ausschluss der Bezugsrechte etc) mit Zustimmung des
Aufsichtsrates festzulegen. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen
der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten
Kapital ergeben, zu beschließen.

Folgende betragsmäßige Determinierung der oben angeführten Ermächtigungen
ist zu beachten: Die Summe aus (i) der Anzahl der nach den
Wertpapierbedingungen der Wandelschuldverschreibungen jeweils aus bedingtem
Kapital aktuell ausgegebenen oder potentiell auszugebenden Bezugsaktien und
(ii) der Anzahl der aus dem genehmigten Kapital ausgegeben Aktien darf die
Zahl von 12.950.000 nicht überschreiten. Insgesamt können im Rahmen der
erteilten Ermächtigungen daher nur Aktien im Ausmaß von bis zu 50 % des
derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft ausgegeben werden.

Die Hauptversammlung hat auch beschlossen, die Satzung gemäß den oben
angeführten Beschlüssen sowie zwecks Anpassung an das Aktienrechts
Änderungsgesetz 2009 in § 3 (Veröffentlichungen und Mitteilungen) Abs 2 und
in § 4 (Grundkapital) Absatz 5 sowie in § 22 (Allgemeines) Abs 3 bis Abs 11
entsprechend zu ändern.

Weiters hat die 16. ordentliche Hauptversammlung beschlossen, die durch
Beschluss der vierzehnten ordentlichen Hauptversammlung vom 3. Juli 2008 zu
Punkt 9. der Tagesordnung dem Vorstand für die Dauer von 30 Monaten ab
Beschlussfassung erteilte Ermächtigung - soweit diese noch nicht ausgeübt
wurde - zum Rückkauf und zur Verwendung eigener Aktien zu widerrufen, und
gleichzeitig den Vorstand zu ermächtigen gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG binnen
30 Monaten ab Beschlussfassung eigene Aktien der Gesellschaft im Ausmaß von
bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben, wobei der
Erwerbskurs je zu erwerbender Stückaktie EUR 1,10 nicht unterschreiten und
EUR 110,-- nicht überschreiten darf sowie den Vorstand zu ermächtigen, die
erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss
einzuziehen oder zur Durchführung des Mitarbeiterbeteiligungs- bzw.
Stock-Option-Programmes der Gesellschaft zu verwenden. Der Aufsichtsrat
wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von
Aktien ergeben, zu beschließen.

Der Vorstand hat somit heute dementsprechend beschlossen, von dieser
Ermächtigung Gebrauch zu machen und den Rückkauf eigener Aktien
fortzusetzen. AT&S kann damit innerhalb der nächsten 30 Monate im Ausmaß
von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals rückkaufen. Per 30. Juni 2010 hält
AT&S 2.577.412 eigene Aktien; das entspricht 9,95% des Grundkapitals bzw.
einem anteiligen Betrag von EUR 2.835.153,20.

Der Aktienrückkauf wird über Xetra und entsprechend der
Durchführungsverordnung (EG) 2273/2003 abgewickelt.

Über die Fortschritte des Aktienrückkaufprogramms wird die Gesellschaft
regelmäßig auf ihrer Homepage unter www.ats.net (Investoren) berichten.

Schließlich hat die heutige Hauptversammlung beschlossen, die durch
Beschluss der vierzehnten ordentlichen Hauptversammlung vom 3. Juli 2008 zu
Punkt 10. der Tagesordnung dem Vorstand für die Dauer von fünf Jahren
erteilte Ermächtigung zur Veräußerung eigener Aktien zu widerrufen und
gleichzeitig den Vorstand gemäß § 65 Abs 1 b AktG für die Dauer von fünf
Jahren ab Beschlussfassung, sohin bis einschließlich 6. Juli 2015, zu
ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrates und ohne weiteren Beschluss
der Hauptversammlung erworbene eigene Aktien der Gesellschaft auch auf
andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu
veräußern, insbesondere zur Bedienung von Aktienoptionen von Arbeitnehmern,
leitenden Angestellten und Mitgliedern des Vorstandes / der
Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen
Unternehmens oder von allenfalls ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen,
zur Einziehung, als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen,
Beteiligungen oder sonstigen Vermögenswerten, für Veräußerung im Wege eines
Accelerated-Bookbuilding-Verfahrens, und zu jedem sonstigen, gesetzlich
zulässigen Zweck zu verwenden und hierbei das Bezugsrecht der Aktionäre im
Sinne des § 65 Abs 1 b in Verbindung mit §§ 169 bis 171 AktG
auszuschließen, wobei die Ermächtigung ganz oder in Teilen ausgeübt werden
kann.

Zudem wurde im Zuge der 16. ordentlichen Hauptversammlung eine Dividende in
der Höhe von EUR 0,10 pro Aktie beschlossen. Ex-Tag ist der 28. Juli 2010,
ausbezahlt wird die Dividende am 28. Juli 2010.

Mit dieser Meldung werden auch die Meldepflichten der
Veröffentlichungsverordnung erfüllt.

Die Ergebnisse des ersten Quartals von AT&S werden am 22. Juli 2010
präsentiert.

Mag. Martin Theyer
Fabriksgasse 13
8700 Leoben
Tel: 0043 3842 200 5909
Email: ir@ats.net


07.07.2010 13:12 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und
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