NICHT ZUR VERTEILUNG,
VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG, MITTELBAR ODER UNMITTELBAR, IN
ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN,
KANADA, SÜDAFRIKA, JAPAN ODER EINEM SONSTIGEN LAND, IN DEM EINE
SOLCHE VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE RECHTSWIDRIG
SEIN ODER EINE REGISTRIERUNG ODER SONSTIGE MAẞNAHMEN ERFORDERN
KÖNNTE
Vossloh hat die Platzierung der neuen Aktien erfolgreich
abgeschlossen
- Platzierungspreis beträgt 41,0 € je Aktie
- Hauptaktionärin KB Holding GmbH beteiligte sich proportional
zu ihrem Anteil von 50,09 % an der Kapitalerhöhung
- Handel der neuen Aktien wird voraussichtlich am 18. November
2024 aufgenommen
Werdohl, 12. November 2024.
Die Vossloh AG hat die Platzierung von neuen Aktien mit
Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2024 aus der heute
beschlossenen Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts
erfolgreich abgeschlossen und die 1.756.417 neuen, auf den Inhaber
lautenden Stückaktien im Rahmen einer Privatplatzierung bei
institutionellen Anlegern mittels eines beschleunigten
Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) platziert.
Die Aktien wurden zu einem
Platzierungspreis von 41,0 € je Aktie zugeteilt. Vossloh fließt
damit ein Emissionserlös in Höhe von rund 72 Mio.€ vor Provisionen
und Kosten zu. Vossloh beabsichtigt, die Nettoerlöse aus der
Kapitalerhöhung zur teilweisen Finanzierung des Kaufpreises für den
geplanten Erwerb der Sateba-Gruppe zu verwenden.
Die Hauptaktionärin der Gesellschaft,
KB Holding GmbH, hat sich entsprechend ihrer Beteiligung von
50,09 % am Grundkapital der Gesellschaft an der
Kapitalerhöhung beteiligt.
Die Zulassung der neuen Aktien zum
Handel im Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren
Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der Frankfurter
Wertpapierbörse und zum Handel im regulierten Markt der
Düsseldorfer Wertpapierbörse wird voraussichtlich am 15. November
2024 prospektfrei erfolgen. Es ist beabsichtigt, die neuen Aktien
am 18. November 2024 in die bestehenden Notierungen der Aktien der
Gesellschaft mit einzubeziehen. Die Lieferung der neuen Aktien ist
ebenfalls für den 18. November 2024 vorgesehen.
Vossloh unterliegt für die Dauer von
6 Monaten einer Lock-up-Verpflichtung mit marktüblichen
Ausnahmeregelungen.
COMMERZBANK Aktiengesellschaft und
Deutsche Bank AG begleiten die Kapitalerhöhung als Joint Global
Coordinators & Joint Bookrunners.
Kontaktdaten für die Medien:
Andreas Friedemann
Telefon: +49 (0) 2392 52-608
E-Mail: Presse@vossloh.com
Kontaktdaten für Investoren:
Dr. Daniel Gavranovic
Telefon: +49 (0) 2392 52-609
E-Mail: Investor.relations@vossloh.com
Vossloh ist ein weltweit agierender Technologiekonzern, der seit
rund 140 Jahren für Qualität, Sicherheit, Kundenorientierung,
Zuverlässigkeit und Innovationskraft steht. Mit seinem umfassenden
Angebot an Produkten und Dienstleistungen rund um den Fahrweg
Schiene zählt Vossloh zu den Weltmarktführern in diesem Bereich.
Vossloh bietet ein einzigartig breites Leistungsspektrum unter
einem Dach an: Schienenbefestigungssysteme, Betonschwellen,
Weichensysteme und Kreuzungen sowie innovative und zunehmend
digitalbasierte Dienstleistungen für den gesamten Lebenszyklus von
Schienen und Weichen. Vossloh nutzt das systemische
Fahrwegverständnis, um das zentrale Kundenbedürfnis "Verfügbarkeit
des Fahrwegs Schiene" zu adressieren.
Vossloh Produkte und Services sind in
mehr als 100 Ländern im Einsatz. Mit etwa 75 Konzerngesellschaften
in knapp 30 Ländern und über 40 Produktionsstandorten ist Vossloh
weltweit vor Ort aktiv. Vossloh bekennt sich zu einer nachhaltigen
Unternehmensführung und zum Klimaschutz und leistet mit seinen
Produkten und Dienstleistungen einen wichtigen Beitrag zur
nachhaltigen Mobilität von Menschen und Gütern.
Die Konzernaktivitäten sind in den
drei Geschäftsbereichen Core Components, Customized Modules und
Lifecycle Solutions gegliedert. Im Geschäftsjahr 2023 erzielte
Vossloh mit etwa 4.000 Mitarbeitenden einen Umsatz von
1.214,3 Mio.€.
Wichtige
Hinweise
Die Verbreitung dieser Information
und das Angebot von Wertpapieren der Vossloh AG unterliegt in
verschiedenen Jurisdiktionen rechtlichen Beschränkungen. Personen,
die in Besitz dieses Dokuments gelangen, werden aufgefordert, sich
über solche Beschränkungen zu informieren. Diese Mitteilung stellt
weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren an, noch die
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren
durch, Personen in den Vereinigten Staaten von Amerika (oder die
"Vereinigten Staaten") (mit
Ausnahme von "qualified institutional buyers"
("QIB") wie in Rule 144A des Securities Act
der Vereinigten Staaten von 1933 in der gültigen Fassung (der
"Securities Act") definiert),
Australien, Kanada, Südafrika, Japan oder sonstigen Jurisdiktionen
dar, in denen ein solches Angebot bzw. eine solche Aufforderung
unrechtmäßig wäre.
Aktien dürfen ohne vorherige
Registrierung unter dem Securities Act nur aufgrund einer
Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach dessen
Vorschriften verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Es findet
kein öffentliches Angebot der neuen Aktien in den Vereinigten
Staaten von Amerika oder einer anderen Jurisdiktion
statt.
Jeder der Joint Bookrunner handelt
ausschließlich für Vossloh und für sonst niemanden im Zusammenhang
mit der Platzierung der neuen Aktien. Im Zusammenhang mit der
Platzierung der neuen Aktien werden die Joint Bookrunner niemanden
sonst als ihren Kunden berücksichtigen und sind abgesehen von
Vossloh niemandem gegenüber verantwortlich, ihm den Schutz zu
bieten, den sie ihren Kunden bieten, oder Beratung im Zusammenhang
mit der Platzierung der neuen Aktien, den Inhalten dieser
Veröffentlichung oder anderen in dieser Veröffentlichung erwähnten
Transaktionen, Vereinbarungen oder anderen Angelegenheiten zu
gewähren.
In Verbindung mit der Platzierung
der neuen Aktien können die Joint Bookrunner und alle mit ihnen
verbundenen Unternehmen, als Anleger auf eigene Rechnung, neue
Aktien von Vossloh zeichnen oder erwerben und in dieser Eigenschaft
solche Aktien und andere Wertpapiere von Vossloh oder damit
verbundene Anlagen im Zusammenhang mit der Platzierung der neuen
Aktien oder anderweitig auf eigene Rechnung halten, kaufen,
verkaufen, zum Verkauf anbieten oder anderweitig damit handeln. Die
Joint Bookrunner beabsichtigen nicht, den Umfang solcher
Investitionen oder Transaktionen offen zu legen, es sei denn, sie
sind dazu gesetzlich oder aufsichtsrechtlich
verpflichtet.
Weder die Joint Bookrunner noch
ihre jeweiligen Führungskräfte, Mitarbeiter, Berater oder
Bevollmächtigten übernehmen irgendeine Verantwortung oder Haftung
oder geben ausdrücklich oder implizit eine Gewährleistung
hinsichtlich der Echtheit, Richtigkeit oder Vollständigkeit der
Informationen in dieser Veröffentlichung (oder hinsichtlich des
Fehlens von Informationen in dieser Veröffentlichung) oder
jeglicher anderen Information über Vossloh, egal ob in Schriftform,
mündlich oder einer visuellen oder elektronischen Form und
unabhängig von der Art der Übermittlung oder Zurverfügungstellung,
oder für irgendwelche Schäden (unabhängig von der Art ihrer
Entstehung) aus der Verwendung dieser Veröffentlichung oder ihrer
Inhalte oder in sonstiger Weise im Zusammenhang
damit.
In Mitgliedstaaten des
Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") richtet sich diese Mitteilung
ausschließlich an Personen, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne
von Artikel 2(e) der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über den Prospekt, der
beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung
zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist und zur
Aufhebung der Richtlinie 2003/71/EG sind. Ferner ist, wenn Sie als
Treuhänder oder Vertreter für ein oder mehrere Anlegerkonten
handeln, (a) jedes solche Konto ein qualifizierter Anleger, (b)
verfügen Sie über eine Verwaltungsvollmacht für Anlagen für jedes
solche Konto, und (c) verfügen Sie über eine uneingeschränkte
Befugnis und Ermächtigung, die in dieser Veröffentlichung
enthaltenen Zusicherungen, Verpflichtungen und Anerkenntnisse für
jedes solche Konto abzugeben. Im Vereinigten Königreich richtet
sich dieses Dokument nur an "qualifizierte Anleger" im Sinne von
Artikel 2(e) der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über den Prospekt, der
beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung
zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist und zur
Aufhebung der Richtlinie 2003/71/EG (die aufgrund des European
Union (Withdrawal) Act 2018 Bestandteil des nationalen Rechts ist),
die außerdem (i) professionelle Anleger sind und unter Artikel
19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial
Promotion) Order 2005 in der geltenden Fassung (die "Verordnung")
fallen, (ii) "high net worth companies" sind oder (iii) sonstige
Personen sind, denen diese Veröffentlichung auf andere Weise
rechtmäßig mitgeteilt werden darf und die unter Artikel 49(2)(a)
bis (d) der Verordnung fallen (alle diese Personen zusammen die
"relevanten Personen").
Diese Veröffentlichung stellt
keine Empfehlung betreffend die Platzierung dar. Investoren sollten
einen professionellen Berater hinsichtlich der Eignung der
Platzierung für die betroffene Person konsultieren.
Soweit diese Veröffentlichung
Vorhersagen, Erwartungen oder Aussagen, Schätzungen, Meinungen oder
Prognosen über die zukünftige Entwicklung von Vossloh
(„zukunftsgerichtete Aussagen“) enthält, wurden diese auf Grundlage
der derzeitigen Ansichten und Annahmen des Managements von Vossloh
nach bestem Wissen erstellt. Zukunftsgerichtete Aussagen
unterliegen verschiedenen Erwartungen und Annahmen des Vorstands
von Vossloh die sich als unzutreffend herausstellen können.
Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten
Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, die dazu führen
können, dass Umsatz, Profitabilität, Zielerreichung und Ergebnisse
von Vossloh oder der Erfolg der Branchen, in denen Vossloh tätig
ist, wesentlich von den ausdrücklich oder implizit in dieser
Veröffentlichung genannten oder beschriebenen abweichen werden. In
Anbetracht dessen sollten Personen, in deren Besitz diese
Veröffentlichung gelangt, nicht auf solche zukunftsgerichteten
Aussagen vertrauen. Vossloh übernimmt keine Haftung oder Gewähr für
solche zukunftsgerichteten Aussagen und wird sie nicht an künftige
Ergebnisse und Entwicklungen anpassen.
Diese Bekanntmachung stellt kein
Angebot zum Verkauf von Wertpapieren und keine Aufforderung zur
Abgabe eines Angebots zum Kauf der hierin besprochenen Wertpapiere
in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder in
anderen Ländern dar, in denen ein solches Angebot oder eine solche
Aufforderung rechtswidrig ist. Wertpapiere dürfen in den
Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft werden, es sei
denn, die Wertpapiere sind gemäß dem Securities Act registriert
oder es liegt eine Ausnahme von den Registrierungsanforderungen
vor. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen dürfen die hierin erwähnten
Wertpapiere weder in Australien, Kanada oder Japan noch an oder für
Rechnung oder zugunsten von Staatsangehörigen Australiens, Kanadas
oder Japans angeboten oder verkauft werden. Vossloh hat keine
Wertpapiere in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada oder
Japan registriert und beabsichtigt auch nicht, diese zu
registrieren. Es wird kein öffentliches Angebot der Wertpapiere in
den Vereinigten Staaten oder anderswo geben. Exemplare dieses
Dokuments dürfen nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika
verteilt, veröffentlicht oder übermittelt werden.
Informationen für
Vertreiber
Gemäß der EU
Produktüberwachungsanforderungen wurde ein Produktfreigabeverfahren
hinsichtlich der Aktien von jedem Vertreiber durchgeführt, welches
ergeben hat, dass die Aktien (i) für einen Endkunden-Zielmarkt
bestehend aus Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien für
professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien (jeweils im Sinne
der MiFID II) erfüllen, und (ii) für den Vertrieb über alle gemäß
der MiFID II zulässigen Vertriebskanäle, jeweils geeignet sind.
Jeder Vertreiber, der die Aktien später anbietet, ist dafür
verantwortlich, den Zielmarkt hinsichtlich der Aktien eigenständig
zu evaluieren und geeignete Vertriebskanäle festzulegen.
12.11.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer
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