- Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat einem
geplanten, gemeinsamen Internetportal von privaten Fernsehsendern eine
Absage erteilt. Das Gericht wies am Mittwoch eine Beschwerde der
Privatsender gegen ein Verbot durch das Bundeskartellamt ab. 

    Die TV-Sendergruppen ProSiebenSat.1  und RTL wollten eine
gemeinsame Online-Video-Plattform schaffen. Darauf sollten die Zuschauer
- wie bei den bereits existierenden Mediatheken einzelner Sender -
nachträglich verpasste Sendungen ansehen können. Das Gericht folgte
der Argumentation der Kartellwächter: Mit der Plattform würde das
"marktbeherrschende Duopol der beiden Sendergruppen" auf dem Markt für
Fernsehwerbung in Deutschland verstärkt./uho/DP/kja