AUTO1 Group SE: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2024 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
29 Avril 2024 - 3:05PM
EQS Non-Regulatory
AUTO1 Group SE / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
AUTO1 Group SE: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 06.06.2024 in Berlin mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
29.04.2024 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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AUTO1 Group SE München Inhaber-Stückaktien
WKN A2LQ88
ISIN DE000A2LQ884 / DE000A4BGG70 Berichtigung der am 26. April 2024
veröffentlichten
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
der AUTO1 Group SE mit Sitz in München
am 6. Juni 2024
Mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 26. April 2024 hat der
Vorstand der AUTO1 Group SE die ordentliche Hauptversammlung auf
Donnerstag, den 6. Juni 2024, um 10:00 Uhr (MESZ) als virtuelle
Hauptversammlung einberufen.
Im Zuge der Verarbeitung durch den Bundesanzeiger sind in der
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 6. Juni 2024 drei
Druckfehler aufgetreten. Die Fehler betreffen jeweils den Abschnitt
III. „Weitere Angaben zur Einberufung“ und in diesem Ziffer 11.
„Rechte der Aktionäre gemäß § 122 Abs. 2 AktG in Verbindung mit
Art. 56 Satz 2 und Satz 3 SE-VO und § 50 Abs. 2 SEAG, §§ 126 Abs. 1
und Abs. 4, 127, 130a und 131 AktG“.
Die Druckfehler werden wie folgt berichtigt:
1. |
Abschnitt III.11. Unterabschnitt „Recht der Aktionäre auf
Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG in Verbindung mit
Art. 56 Satz 2 und 3 SE-VO und § 50 Abs. 2 SEAG“
In Abschnitt III.11. in dem Unterabschnitt „Recht der Aktionäre
auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG in Verbindung
mit Art. 56 Satz 2 und 3 SE-VO und § 50 Abs. 2 SEAG“ wurde der
letzte Absatz fälschlicherweise an dieser Stelle wie folgt
hinzugefügt:
„von Beginn bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung
möglich. Der Notar hat die Gesellschaft zur Entgegennahme von
Widersprüchen über das InvestorPortal ermächtigt und erhält die
Widersprüche hierüber.“
Der Unterabschnitt „Recht der Aktionäre auf Ergänzung der
Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG in Verbindung mit Art. 56 Satz
2 und 3 SE-VO und § 50 Abs. 2 SEAG“ lautet richtig wie folgt:
|
„Recht der Aktionäre auf Ergänzung der Tagesordnung nach §
122 Abs. 2 AktG in Verbindung mit Art. 56 Satz 2 und 3 SE-VO und §
50 Abs. 2 SEAG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder
einen anteiligen Betrag am Grundkapital der AUTO1 Group SE von EUR
500.000,00 (dies entspricht 500.000 Stückaktien) erreichen, können
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung
muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das
Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an den Vorstand der AUTO1
Group SE zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens
Montag, den 6. Mai 2024, 24:00 Uhr, zugehen. Es wird darum gebeten,
entsprechende Verlangen an folgende Anschrift zu richten:
AUTO1 Group SE
- Vorstand -
Bergmannstraße 72
10961 Berlin, Deutschland
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit
sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden -
unverzüglich nach Zugang des Verlangens in gleicher Weise wie die
Einberufung bekannt gemacht.“
|
Der genannte, an dieser Stelle falsch hinzugefügte Absatz gehört
in Abschnitt III.11. zum Unterabschnitt „Widerspruch gegen
Beschlüsse der Hauptversammlung nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8
AktG i.V.m. § 245 AktG“ und fehlt dort fälschlicherweise (siehe
dazu die nachstehende Berichtigung zu Ziffer 3.).
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2. |
Abschnitt III.11. Unterabschnitt „Gegenanträge und
Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1 und Abs. 4, 127
AktG“
In Abschnitt III.11. in dem Unterabschnitt „Gegenanträge und
Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1 und Abs. 4, 127
AktG“ fehlen bei der Angabe der Adresse, an die Gegenanträge und
Wahlvorschläge gesendet werden können, die Postleitzahl, der Ort
und das Land.
Die vollständigen Kontaktinformationen lauten richtigerweise wie
folgt (Berichtigung durch Unterstreichung gekennzeichnet):
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„AUTO1 Group SE
- Investor Relations -
Bergmannstraße 72
10961 Berlin, Deutschland
oder per E-Mail: ir@auto1-group.com“
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3. |
Abschnitt III.11. Unterabschnitt „Widerspruch gegen
Beschlüsse der Hauptversammlung nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8
AktG i.V.m. § 245 AktG“
In Abschnitt III.11. in dem Unterabschnitt „Widerspruch gegen
Beschlüsse der Hauptversammlung nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8
AktG i.V.m. § 245 AktG“ fehlt am Ende fälschlicherweise der
folgende Absatz:
„von Beginn bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung
möglich. Der Notar hat die Gesellschaft zur Entgegennahme von
Widersprüchen über das InvestorPortal ermächtigt und erhält die
Widersprüche hierüber.“
Richtig lautet der Unterabschnitt „Widerspruch gegen Beschlüsse
der Hauptversammlung nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 AktG i.V.m. §
245 AktG“ wie folgt (Berichtigung durch Unterstreichung
gekennzeichnet):
„Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung nach §
118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 AktG i.V.m. § 245 AktG
Die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre bzw. ihre
Bevollmächtigten, die elektronisch zu der virtuellen
Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben das Recht, gegen
Beschlüsse der Hauptversammlung im Wege elektronischer
Kommunikation Widerspruch zu erklären (§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8
AktG i.V.m. § 245 AktG). Die Erklärung eines Widerspruchs ist über
das InvestorPortal unter
https://ir.auto1-group.com/hauptversammlung |
von Beginn bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung möglich.
Der Notar hat die Gesellschaft zur Entgegennahme von Widersprüchen
über das InvestorPortal ermächtigt und erhält die Widersprüche
hierüber.“
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Es verbleibt im Übrigen unverändert bei der am 26. April 2024 im
Bundesanzeiger veröffentlichten Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung am 6. Juni 2024. Von einer erneuten Wiedergabe
wird daher abgesehen. Ergänzend weisen wir darauf hin, dass die auf
der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichte Fassung der
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung seit der Einberufung
korrekt und vollständig gewesen ist.
Berlin, im April 2024
AUTO1 Group SE
Der Vorstand
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Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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Sprache: |
Deutsch |
Unternehmen: |
AUTO1 Group SE |
| Bergmannstraße 72 |
| 10961 Berlin |
| Deutschland |
E-Mail: |
ir@auto1-group.com |
Internet: |
https://ir.auto1-group.com/websites/auto1/German/1/home.html |
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