ATOSS Software SE: SE-Umwandlung erfolgreich abgeschlossen;
Umsetzung des Aktiensplits
München, 10. Juni 2024
Die ATOSS Software AG hat ihre Umwandlung in eine Europäische
Gesellschaft (Societas Europaea/SE) mit der Eintragung in das
Handelsregister des Amtsgerichts München erfolgreich abgeschlossen
und firmiert seit dem 22.05.2024 als ATOSS Software SE.
Der Rechtsformwechsel in eine Europäische Gesellschaft
verdeutlicht die bestehende Strategie der Gesellschaft, sich
international zu positionieren. Die SE steht als supranationale
Rechtsform für eine moderne und europäisch ausgerichtete
Gesellschaft und fördert als solche eine internationale
Unternehmenskultur. Die Identifikation aller Mitarbeidenden und
insbesondere der Mitarbeitenden aus dem Ausland mit dem
ATOSS-Konzern soll hierdurch weiter gestärkt werden. Zudem stellt
die SE eine attraktive Rechtsform für internationale
Vertragspartner dar. Die Umwandlung ist daher ein konsequenter
Schritt in der internationalen Unternehmensentwicklung der
Gesellschaft.
Die Hauptversammlung hatte am 30. April 2024 die
Umwandlung in eine SE beschlossen. Am gleichen Tag hatte der
neukonstituierte Aufsichtsrat der ATOSS Software SE die Mitglieder
des Vorstands der ATOSS Software SE bestellt. Die Gesellschaft wird
ihren Sitz unverändert in München, Deutschland, haben. Das duale
System aus Vorstand und Aufsichtsrat wird fortgeführt. Der
Aufsichtsrat der ATOSS Software SE setzt sich unverändert aus vier
Mitgliedern zusammen, von denen drei Mitglieder von der
Hauptversammlung am 30. April 2024 gewählt wurden und ein
Mitglied durch den in der Satzung bestimmten
Entsendungsberechtigten entsandt wurde.
Durch die SE-Umwandlung bleibt die Rechtsstellung der Aktionäre
der ATOSS Software AG grundsätzlich unberührt. Auch auf die
Börsennotierung der Gesellschaft im regulierten Markt (Prime
Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse sowie die Listung im SDAX
und TecDAX ergeben sich keine Auswirkungen.
Desweiteren ist das Grundkapital der ATOSS Software SE
entsprechend des Hauptversammlungsbeschlusses vom
30. April 2024 um EUR 7.953.136 auf
EUR 15.906.272 erhöht worden. Die Durchführung der
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln wurde am
07. Juni 2024 ebenso wie die entsprechende
Satzungsänderung in das Handelsregister eingetragen.
Über die genauen Daten zur Umsetzung des Aktiensplits wird die
Gesellschaft nach Festlegung der Einzelheiten im Rahmen der
bankenseitigen Umsetzung berichten. Aktuell geht die Gesellschaft
davon aus, dass diese technische Durchführung des Aktiensplits
nicht vor dem 24. Juni 2024 liegen wird.
Ziel des Aktiensplits ist es insbesondere die Liquidität der
Aktie zu erhöhen und damit die Handelbarkeit der ATOSS Aktie zu
erleichtern.
Anstehende Termine:
24.07.2024 Pressemeldung zum 6-Monatsabschluss
12.08.2024 Veröffentlichung 6-Monatsabschluss
23.10.2024 Quartalsmitteilung zum 9-Monatsabschluss
ATOSS
Die ATOSS Software SE ist Anbieter von Technologie- und
Beratungslösungen für professionelles Workforce Management und
bedarfsoptimierten Personaleinsatz. Ob klassische Zeitwirtschaft,
mobile Apps, detaillierte Personalbedarfsermittlung, anspruchsvolle
Einsatzplanung oder strategische Kapazitäts- und Bedarfsplanung,
ATOSS hat die passende Lösung – in der Cloud oder On-Premises. Die
modularen Produktfamilien zeichnen sich durch höchste
Funktionalität, High-End Technologie und Plattformunabhängigkeit
aus. ATOSS Workforce Management Lösungen leisten bei rund 15.600
Kunden in 50 Ländern einen messbaren Beitrag zu mehr Wertschöpfung
und Wettbewerbsfähigkeit. Gleichzeitig sorgen sie für mehr
Planungsgerechtigkeit und Zufriedenheit am Arbeitsplatz. Zu den
Kunden gehören Unternehmen wie ALDI SÜD, ATU, C&A, Deutsche
Bahn, Douglas, Edeka, Lufthansa, Landeshauptstadt München, LMU
Klinikum München, OBI, Universitätsklinikum Frankfurt und W.L. Gore
& Associates. Weitere Informationen: www.atoss.com
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