creditshelf Aktiengesellschaft Frankfurt am Main ISIN:
DE000A2LQUA5 / WKN: A2LQUA Einladung zu einer außerordentlichen
Hauptversammlung am Freitag, den 11. Oktober 2024, um 10:00 Uhr
(MESZ) Rechtsanwaltskanzlei ARNECKE SIBETH DABELSTEIN
Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB
Güterplatz 1, 60327 Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 26.
August 2024 zum Aktenzeichen HRB 112087 - Fall 33 die Aktionärin
der Gesellschaft, die PVM Private Values Media AG, Frankfurt am
Main, gemäß § 122 Abs. 3 S. 1 AktG ermächtigt, eine
Hauptversammlung der creditshelf Aktiengesellschaft, Frankfurt am
Main, einzuberufen.
Die Aktionärin PVM Private Values Media AG lädt die Aktionäre
der creditshelf Aktiengesellschaft zu der am Freitag, den 11.
Oktober 2024 um 10:00 Uhr (MESZ) in den Geschäftsräumen der
Rechtsanwaltskanzlei ARNECKE SIBETH DABELSTEIN Rechtsanwälte
Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB, Güterplatz 1, 60327
Frankfurt am Main stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung
ein.
1. |
Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsrats Rolf Hentschel,
Julia Heraeus-Rinnert, Prof. Dr. Dirk Schiereck und Britta
Becker
Der Aufsichtsrat besteht gemäß Ziffer 8.1 der Satzung der
Gesellschaft aus fünf Mitgliedern, die von den Aktionären nach dem
AktG gewählt werden.
Die Aktionärin PVM Private Values Media AG, Frankfurt am Main,
schlägt vor, die durch die Hauptversammlung gewählten, derzeit noch
amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats
a) |
Rolf Hentschel,
|
b) |
Julia Heraeus-Rinnert,
|
c) |
Prof. Dr. Dirk Schiereck und
|
d) |
Britta Becker
|
mit Wirkung zum Ende der außerordentlichen Hauptversammlung
abzuberufen.
|
2. |
Herabsetzung der Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats von
fünf auf drei Mitglieder und entsprechende Änderung der
Satzung
Die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats soll von bisher fünf
auf zukünftig drei Mitglieder herabgesetzt werden und hierzu Ziffer
8.1 der Satzung geändert werden.
Die Aktionärin PVM Private Values Media AG schlägt vor, zu
beschließen:
Die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats wird von fünf auf
drei herabgesetzt.
Ziffer 8.1 der Satzung wird wie folgt neugefasst:
|
„Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern.“
|
|
3. |
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Für den Fall, die Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 1
die Abberufung von vier Mitgliedern des Aufsichtsrats und unter
Tagesordnungspunkt 2 die Herabsetzung der Anzahl der Mitglieder des
Aufsichtsrats von fünf auf drei beschließt, sind drei neue
Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1,
101 Abs. 1 AktG und der von der Hauptversammlung geänderten Ziffer
8.1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen, die
von der Hauptversammlung gewählt werden.
Die Aktionärin PVM Private Values Media AG schlägt vor,
a) |
Herrn Rolf Hentschel, freiberuflicher Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater und Rechtsanwalt, Hemmingen,
|
b) |
Herrn Sascha Magsamen, Vorstand der PVM Private Values Media AG,
Oestrich-Winkel,
|
c) |
Frau Sandra Münstermann, Head of Institutional International
Client Management bei der DZ Bank AG, Frankfurt am Main
|
mit Wirkung ab Beendigung der aufgrund dieses Verlangens
einberufenen Hauptversammlung bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte
Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, in den
Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen, wobei das Geschäftsjahr
nicht mitgerechnet wird, in dem die Amtszeit beginnt.
Herr Hentschel gehört folgenden weiteren, gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen an:
- |
Mitglied des Aufsichtsrats der HGV Hamburger Gesellschaft für
Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH
|
Herr Magsamen gehört folgenden gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen an:
- |
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Auden AG i.L.,
|
- |
stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der ecolutions
GmbH & Co. KGaA,
|
- |
Mitglied des Aufsichtsrats der FMR Frankfurt Main Research AG,
Frankfurt,
|
- |
Vorsitzender des Aufsichtsrats der MediNavi AG und
|
- |
stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der EMA AG.
|
Frau Münstermann gehört folgenden gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen an:
- |
Mitglied des Aufsichtsrats der Camping Lodge AG, Zug,
Schweiz,
|
- |
Mitglied des Aufsichtsrats der Splendid Medien AG, Köln,
|
- |
Mitglied des Aufsichtsrats der FMR Frankfurt Main Research AG,
Frankfurt am Main.
|
Herr Magsamen und Frau Münstermann verfügen beide gemäß § 100
Abs. 5 AktG über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung
und der Abschlussprüfung.
Sollte die Hauptversammlung die unter Tagesordnungspunkt 2
vorgeschlagene Satzungsänderung nicht beschließen, wird der
Aufsichtsrat nach Ablauf von drei Monaten nach der Hauptversammlung
gemäß § 104 Abs. 2 S. 1 AktG auf Antrag der Aktionärin PVM Private
Values Media AG durch gerichtliche Bestellung ergänzt werden.
Die Lebensläufe der vorgeschlagenen Kandidaten sind vom Tag der
Einberufung an über die Internetseite
https://privatevalues.net/ |
zugänglich.
|
4. |
Bestellung eines Sonderprüfers zur Prüfung von Vorgängen um
das Schutzschirmverfahren, das Insolvenzverfahren und den Verkauf
des Geschäftsbetriebs an die Teylor AG
Die Aktionärin PVM Private Values Media AG schlägt vor, einen
Sonderprüfer gemäß § 142 Abs. 1 AktG zur Prüfung von Vorgängen um
das Schutzschirmverfahren, das Insolvenzverfahren und den Verkauf
des Geschäftsbetriebs und die Verletzung von Sorgfaltspflichten der
Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der creditshelf
Aktiengesellschaft („creditshelf“) hierbei zu bestellen. Die
Sonderprüfung soll insbesondere die folgenden Fragen
untersuchen:
1.) |
Haben die Mitglieder des Vorstands bei den
Geschäftsführungsmaßnahmen und die Mitglieder des Aufsichtsrats bei
Ausübung ihrer Kontroll-, Überwachungs- und Mitwirkungstätigkeiten
(Zustimmungspflichten) in Verbindung mit der Einleitung, Eröffnung
und Durchführung des Schutzschirmverfahrens und des sich
anschließenden Insolvenzverfahrens ihre Sorgfaltspflichten nach
Gesetz und Satzung der Gesellschaft verletzt und zum Nachteil der
Gesellschaft und ihrer Aktionäre gehandelt und sich von
gesellschaftsfremden Interessen leiten lassen.
|
2.) |
Haben die Mitglieder des Vorstands in Verbindung mit dem Verkauf
des Geschäftsbetriebs der Gesellschaft an die Teylor AG,
Wallisellen, Schweiz, ihre Sorgfaltspflichten verletzt.
|
3.) |
Haben die Mitglieder des Aufsichtsrats in Verbindung mit dem
Verkauf des Geschäftsbetriebs der Gesellschaft an die Teylor AG
ihre Kontroll-, Überwachungs-, Mitwirkungs- und
Zustimmungspflichten verletzt.
|
4.) |
Ist der Verkaufsprozess unter dem Schutzschirmverfahren nach den
marktüblichen Standards durchgeführt worden, insbesondere mit einem
strukturierten Verkaufsprozess und wurde eine Bewertung von einem
Gutachter und aufgrund welcher Unterlagen und Informationen
erstellt.
|
Es wird vorgeschlagen, Herrn Reiner Merthan, Steuerberater und
Wirtschaftsprüfer in München, zum Sonderprüfer zu bestellen.
|
5. |
Beschlussfassung über die Bestellung eines Sonderprüfers zur
Prüfung von Geschäftsvorfällen und Geschäfts- und
Leistungsbeziehungen der Gesellschaft mit den nahestehenden
Personen Obotritia Capital KGaA, Potsdam, nebst mit ihr verbundener
Unternehmen, insbesondere das Bankhaus Obotritia, München, und
Teylor AG, Wallisellen, Schweiz, nebst mit ihr verbundener
Unternehmen
Die Aktionärin PVM Private Values Media AG schlägt vor, einen
Sonderprüfer gemäß § 142 Abs. 1 AktG zur Prüfung von
Geschäftsvorfällen und der Geschäftsbeziehung und
Leistungsbeziehungen der Gesellschaft mit der Obotritia Capital
KGaA, Potsdam, und die Verletzung von Sorgfaltspflichten der
Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der creditshelf
Aktiengesellschaft („creditshelf“) sowie der nachteiligen
Einflussnahme der Leitungs- und Überwachungsorgane der Obotritia
Capital KGaA auf die Gesellschaft hierbei zu bestellen.
Die Sonderprüfung soll mit der Gesellschaft und mit der
Obotritia Capital KGaA verbundene Unternehmen, u.a. das Bankhaus
Obotritia („nahestenende Personen“), sowie die Käuferin, die Teylor
AG, Wallisellen, Schweiz und mit ihr verbundene Unternehmen und die
mit dem Verkaufsprozess beauftragten Berater („Dritte“)
einschließen und sich auf den Zeitraum des Geschäftsjahrs 2023 (1.
Januar 2023 bis 31. Dezember 2023) und ab dem 1. Januar 2024 bis zu
der einzuberufenden Hauptversammlung beziehen.
Die Sonderprüfung soll insbesondere die folgenden Fragen
untersuchen:
1.) |
Haben die Mitglieder des Vorstands bei den
Geschäftsführungsmaßnahmen und die Mitglieder des Aufsichtsrats bei
Ausübung ihrer Überwachungs- und Mitwirkungstätigkeiten
(Zustimmungspflichten) in Verbindung mit Geschäftsvorfällen, mit
den Geschäftsbeziehungen mit den nahestehenden Personen und Dritten
ihre Sorgfaltspflichten nach Gesetz und Satzung der Gesellschaft
verletzt und zum Nachteil der Gesellschaft und ihrer Aktionäre
gehandelt und sich von gesellschaftsfremden Interessen leiten
lassen.
|
2.) |
Haben die Mitglieder der Leitungs- und Überwachungsorgane der
Aktionärin Obotritia KGaA (persönlich haftende Gesellschafterin,
Aufsichtsrat) und mit ihr verbundener Unternehmen (Bankhaus
Obotritia) mit der Geschäftsbeziehung und den Leistungsbeziehungen
zu der Gesellschaft ihren Einfluss auf die creditshelf und ihre
Organe, namentlich auf die Mitglieder des Vorstands und des
Aufsichtsrats, ausgeübt und dabei zum Nachteil der Gesellschaft und
ihrer Aktionäre gehandelt und bestehen hieraus
Schadensersatzansprüche gegen die Aktionärin Obotritia Capital KGaA
und mit dieser verbundenen Unternehmen und gegen die Mitglieder
ihrer Leitungs- und Überwachungsorgane.
|
3.) |
Haben die Mitglieder der Leitungs- und Überwachungsorgane der
Teylor AG und mit ihr verbundener Unternehmen, die mit dem
Verkaufsprozess beauftragten Berater oder weitere Dritte ihren
Einfluss auf die creditshelf und ihre Organe, namentlich auf die
Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, ausgeübt und dabei
zum Nachteil der Gesellschaft und ihrer Aktionäre gehandelt und
bestehen hieraus Schadensersatzansprüche.
|
Es wird vorgeschlagen, Herrn Reiner Merthan, Steuerberater und
Wirtschaftsprüfer in München, zum Sonderprüfer zu bestellen.
|
II. |
Weitere Angaben und Hinweise
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1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung beträgt 1.395.961,00 EUR und ist eingeteilt in
1.395.961 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die
Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien. Im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die Gesamtzahl der
Aktien der Gesellschaft somit auf 1.395.961 und die Gesamtzahl der
Stimmrechte auf 1.395.961.
|
2. |
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind gemäß Ziffer 8.1 und 8.2 der Satzung der
Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur
Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft ihre Berechtigung
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts nachweisen. Die Anmeldung zur Teilnahme muss der
Gesellschaft spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung
zugehen, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Versammlung
nicht mitzurechnen sind.
Für den Nachweis der Berechtigung ist ein in Textform erstellter
Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut
notwendig, der sich auf den im AktG und der Satzung hierfür
vorgesehenen Zeitpunkt beziehen muss (Nachweisstichtag). Ein
Nachweis durch den Letztintermediär gemäß den Anforderungen des §
67c Abs. 3 AktG in Verbindung mit Art. 5 der
Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 reicht aus. Gemäß § 123 Abs.
4 S. 2 AktG hat sich der Nachweis auf den Geschäftsschluss des 22.
Tages vor der Hauptversammlung, das heißt auf den 19. September
2024 24:00 Uhr (MESZ, 22:00 Uhr UTC), zu beziehen. Die Anmeldung
und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft unter der
Adresse
|
creditshelf Aktiengesellschaft
c/o AEB AG
Sautterweg 5
70565 Stuttgart
Telefax +49 711 715 90 99
E-Mail: hv@aeb-ag.de
|
bis spätestens zum Ablauf des 4. Oktober 2024, 24:00 Uhr (MESZ,
22:00 Uhr UTC), zugehen.
Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung bedürfen der
Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer
Sprache abgefasst sein.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer
den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur
Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für
die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der
vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach
dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des
Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am
Nachweisstichtag maßgeblich, das heißt Veräußerungen von Aktien
nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts.
Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine
Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht
teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine
Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des
Anteilsbesitzes unter der oben genannten Adresse werden den
teilnahmeberechtigten Aktionären Stimmrechtskarten für die
Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen
Erhalt der Stimmrechtskarten sicherzustellen, bitten wir die
Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Stimmrechtskarte bei ihrem
depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung
sowie der Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen
direkt durch das depotführende Institut vorgenommen. Aktionäre, die
rechtzeitig eine Stimmrechtskarte bei ihrem depotführenden Institut
angefordert haben, brauchen daher nichts weiter zu veranlassen.
|
3. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten
ausüben lassen, zum Beispiel durch einen Intermediär, eine
Vereinigung von Aktionären, einen Stimmrechtsberater oder auch
durch einen sonstigen Dritten ihrer Wahl. Auch im Fall einer
Stimmrechtsvertretung ist eine rechtzeitige und ordnungsgemäße
Anmeldung des Aktionärs zur Hauptversammlung erforderlich.
Gemäß § 134 Abs. 3 S. 3 AktG bedürfen die Erteilung der
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). Die Vollmacht
und ihr etwaiger Widerruf in Textform können gegenüber der
Gesellschaft unter nachstehender Postanschrift oder
E-Mail-Adresse:
|
creditshelf Aktiengesellschaft
c/o AEB AG
Sautterweg 5
70565 Stuttgart
Telefax +49 711 715 90 99
E-Mail: hv@aeb-ag.de
|
oder in Textform gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt werden.
Wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten
erteilt, so bedarf es eines Nachweises der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft in Textform. Dieser kann der
Gesellschaft ebenfalls an die vorstehend genannte Adresse oder der
E-Mail-Adresse übermittelt werden. Zur Erleichterung können die
Aktionäre das Vollmachtsformular verwenden, das sich auf der nach
erfolgter Anmeldung übersandten Eintrittskarte befindet. Zusätzlich
ist ein entsprechendes Formular auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
https://privatevalues.net/ |
abrufbar. Der Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten
erteilten Vollmacht kann gegenüber der Gesellschaft auch dadurch
geführt werden, dass der Bevollmächtigte die Vollmachtsurkunde oder
einen anderweitigen textförmigen Nachweis der Bevollmächtigung am
Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist.
Bei Übersendung der Vollmacht bzw. des Nachweises der
Bevollmächtigung an die vorstehend genannte Postanschrift bzw.
E-Mail-Adresse muss das vollständig ausgefüllte Formular aus
organisatorischen Gründen bis zum 10. Oktober 2024, 18:00 Uhr
(MESZ, 16:00 Uhr UTC), unter der vorstehend genannten Postanschrift
oder E-Mail-Adresse bei der Gesellschaft eingehen.
Für die Erteilung einer Vollmacht an einen Intermediär, eine
Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine gemäß §
135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person gelten allein die
gesetzlichen Bestimmungen des § 135 AktG. Intermediäre,
Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und die ihnen
gleichgestellten Personen können für ihre eigene Bevollmächtigung
selbst Vorgaben machen, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden
zu erfragen sind. Das gilt auch für die erforderliche Form der
Bevollmächtigung.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Darüber hinaus bieten wir unseren Aktionären an, dass sie sich
durch einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten lassen
können. Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen
wollen, benötigen dazu eine Stimmrechtskarte zur Hauptversammlung.
Wenn Aktionäre von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen,
müssen sie sich hierzu wie oben ausgeführt zur Hauptversammlung
anmelden. Sie erhalten dann Formulare zur Vollmachts- und
Weisungserteilung beziehungsweise die zur Vollmachts- und
Weisungserteilung per Internet notwendigen Informationen. Die
Vollmacht und die Erteilung von Weisungen an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedürfen ebenfalls der
Textform, ebenso deren etwaiger Widerruf sowie deren etwaige
Änderung.
Aktionäre können zur Erteilung von Vollmachten und Weisungen an
die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft das Vollmachtsformular
verwenden, welches sich auf der nach erfolgter Anmeldung
übersandten Eintrittskarte befindet. Zusätzlich ist ein
entsprechendes Formular auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
https://privatevalues.net/ |
abrufbar. Das vollständig ausgefüllte Vollmachtsformular kann
der Gesellschaft schon vor der Hauptversammlung an folgende
Postanschrift oder E-Mail-Adresse übermittelt werden:
|
creditshelf Aktiengesellschaft
c/o AEB AG
Sautterweg 5
70565 Stuttgart
Telefax +49 711 715 90 99
E-Mail: hv@aeb-ag.de
|
In diesem Fall muss das vollständig ausgefüllte Formular aus
organisatorischen Gründen bis zum 10. Oktober 2024, 18:00 Uhr
(MESZ, 16:00 Uhr UTC), unter der vorstehend genannten Postanschrift
oder E-Mail-Adresse bei der Gesellschaft eingehen.
Formulare zur Bevollmächtigung stehen auch während der
Hauptversammlung zur Verfügung.
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden
gemäß den von den Aktionären erteilten Weisungen abstimmen. Ohne
die Erteilung von Weisungen ist die Vollmacht insgesamt ungültig.
Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter keine Vollmachten
und Aufträge zur Ausübung des Frage- und Rederechts, zur Stellung
von Anträgen oder zur Einlegung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennehmen. Ebenso werden die von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht an möglichen
Abstimmungen über eventuelle, erst in der Hauptversammlung
vorgebrachte Gegenanträge, Wahlvorschläge oder sonstige, nicht im
Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilte Anträge teilnehmen und
auch keine Weisungen dazu entgegennehmen.
|
4. |
Angaben zu den Rechten der Aktionäre
|
a) |
Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2
AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR
erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den
Vorstand der creditshelf Aktiengesellschaft zu richten und muss der
Gesellschaft spätestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also
spätestens bis zum 10. September 2024 bis 24:00 Uhr (MESZ, 22:00
Uhr UTC), ausschließlich unter folgender Adresse zugehen:
|
creditshelf Aktiengesellschaft
c/o AEB AG
Sautterweg 5
70565 Stuttgart
Telefax +49 711 715 90 99
E-Mail: hv@aeb-ag.de
|
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens
90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien
sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands
über den Antrag halten, wobei § 70 und § 121 Abs. 7 AktG bei der
Berechnung der Aktienbesitzzeit Anwendung finden.
Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen der Tagesordnung werden
unverzüglich nach Zugang des Ergänzungsverlangens in gleicher Weise
wie die Einberufung bekannt gemacht.
|
b) |
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126
Abs. 1 und § 127 AktG
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu den
Beschlussvorschlägen der Aktionärin PVM Private Values Media AG
oder Wahlvorschläge zu den Punkten der Tagesordnung zu übersenden.
Solche Anträge nebst etwaiger Begründung und Wahlvorschläge sind
ausschließlich zu richten an:
|
creditshelf Aktiengesellschaft
c/o AEB AG
Sautterweg 5
70565 Stuttgart
Telefax +49 711 715 90 99
E-Mail: hv@aeb-ag.de
|
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden
nicht berücksichtigt. Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären
zu Punkten der Tagesordnung und Wahlvorschläge von Aktionären, die
bis mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 26.
September 2024, 24:00 Uhr (MESZ, 22:00 Uhr UTC) bei der
Gesellschaft unter der vorstehenden Adresse eingehen, werden
einschließlich einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung
unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet unter
https://privatevalues.net/ |
veröffentlicht. Zugänglich zu machende Gegenanträge müssen
begründet werden; für Wahlvorschläge gilt das nicht. Eine Pflicht
zur Zugänglichmachung von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen besteht
nicht bei Vorliegen eines der in § 126 Abs. 2 AktG genannten
Tatbestände. Einen Wahlvorschlag braucht auch dann nicht zugänglich
gemacht zu werden, wenn der Vorschlag nicht die Angaben nach § 124
Abs. 3 S. 4 und § 125 Abs. 1 S. 5 enthält.
|
c) |
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder
Aktionärsvertreter gemäß § 131 Abs. 1 AktG vom Vorstand Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu
einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft
hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft
zu entsprechen. § 131 Abs. 3 AktG nennt die Voraussetzungen, unter
denen der Vorstand die Auskunft verweigern darf.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung mündlich im
Rahmen der Aussprache zu stellen. Nach Ziffer 17.2 der Satzung hat
der Versammlungsleiter das Recht, das Rede- und Fragerecht der
Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken. Er kann insbesondere
zu Beginn oder während der Hauptversammlung angemessene
Beschränkungen der Redezeit, der Fragezeit oder der
zusammengenommenen Rede- und Fragezeit sowie den zeitlichen Rahmen
für den gesamten Hauptversammlungsverlauf, für einzelne
Tagesordnungspunkte und für einzelne Frage- oder Redebeiträge
angemessen festlegen; dies umfasst insbesondere die Möglichkeit,
die Wortmeldeliste vorzeitig zu schließen und den Schluss der
Debatte anzuordnen.
|
5. |
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre sind
auf der Internetseite
https://privatevalues.net/ |
zugänglich gemacht.
|
6. |
Internetseite mit Informationen gemäß § 124a AktG
Veröffentlichungen gemäß § 124a AktG zur Hauptversammlung sind
ab der Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite
https://privatevalues.net/ |
abrufbar.
|
7. |
Hinweise zum Datenschutz
Zur Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung werden
von der zur Einberufung gerichtlich ermächtigten Aktionärin PVM
Private Values Media AG personenbezogene Daten der Aktionäre und
Aktionärsvertreter verarbeitet.
Diese Daten umfassen insbesondere den Namen, den Wohnort bzw.
die Anschrift, eine etwaige E-Mail-Adresse, den jeweiligen
Aktienbestand und das depotführende Kreditinstitut, die Nummer der
Zugangskarte, die Stimmabgaben bei der Briefwahl und die Erteilung
etwaiger Stimmrechtsvollmachten sowie Weisungen zur
Stimmrechtsausübung und die zur Beantwortung übermittelten Fragen
und Widersprüche gegen die Beschlussfassungen der Aktionäre und
Aktionärsvertretern. Je nach Lage des Falls kommen auch weitere
personenbezogene Daten in Betracht.
Verantwortlicher, Zweck und Rechtsgrundlage
Für die Datenverarbeitung ist die einberufende Aktionärin die
verantwortliche Stelle. Der Zweck der Datenverarbeitung ist, den
Aktionären und Aktionärsvertretern die Teilnahme an der
Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte vor und während
der Hauptversammlung zu ermöglichen. Rechtsgrundlage für die
Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO.
Empfänger
Die einberufende Aktionärin beauftragt anlässlich der
Hauptversammlung verschiedene Dienstleister und Berater. Diese
erhalten nur solche personenbezogenen Daten, die zur Ausführung des
jeweiligen Auftrags erforderlich sind. Die Dienstleister und
Berater verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der
einberufenden Aktionärin. lm Übrigen werden personenbezogene Daten
im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und
Aktionärsvertretern zur Verfügung gestellt, namentlich über das
Teilnehmerverzeichnis.
Speicherungsdauer
Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange dies
gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein berechtigtes
Interesse an der Speicherung hat, etwa im Falle gerichtlicher oder
außergerichtlicher Streitigkeiten aus Anlass der Hauptversammlung.
Anschließend werden die personenbezogenen Daten gelöscht. Die
Speicherfrist für personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit
der Hauptversammlung verarbeitet werden, beträgt regelmäßig bis zu
drei Jahre.
Verantwortliche für die Verarbeitung personenbezogener
Daten
|
PVM Private Values Media AG
Hausener Weg 29
60489 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 788 088 06-0
E-Mail mail@privatevalues.de
|
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Der Datenschutzbeauftragte ist unter vorstehender Adresse und
unter der E-Mail-Adresse
|
datenschutzbeauftragter@privatevalues.de
|
erreichbar. Im Übrigen gelten die Datenschutzbestimmungen der
einberufenden Aktionärin, die unter
http://privatevalues.net/datenschutz/ |
abgerufen werden können
Betroffenenrechte
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen haben Betroffene das
Recht, unter den oben genannten Kontaktdaten Auskunft (Art. 15
DSGVO) über ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten zu erhalten
und die Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder Löschung (Art. 17 DSGVO)
ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der
Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu beantragen.
Werden Daten zur Verfolgung berechtigter Interessen verarbeitet
(Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO), können Betroffene dieser
Verarbeitung widersprechen, sofern sich aus ihrer besonderen
Situation Gründe ergeben, die dieser Datenverarbeitung
entgegenstehen. Der Widerspruch ist an die oben angegebenen
Kontaktdaten zu richten (Widerspruchsrecht gemäß Art. 21
DSGVO).
Werden personenbezogenen Daten auf Grundlage einer erteilten
Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO) verarbeitet, kann
diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen
werden. Ihren Widerruf richten Sie bitte an die oben angegebenen
Kontaktdaten (Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 DSGVO).
Werden personenbezogenen Daten auf Grundlage einer erteilten
Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO oder basierend auf
Vertrag (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO) verarbeitet, besteht das
Recht, die betreffenden personenbezogenen Daten in einem
strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten
(Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO).
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich an die zuständige
Aufsichtsbehörde z.B. in Form einer Anfrage oder Beschwerde zu
wenden.
Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:
|
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und
Informationsfreiheit
vertreten durch Prof. Dr. Alexander Roßnagel
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden
Postfach 31 63
Tel.: +49611-1408 0
E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de
|
|
Frankfurt am Main, am 3. September 2024
Für die creditshelf Aktiengesellschaft aufgrund gerichtlicher
Ermächtigung PVM Private Values Media AG Der
Vorstand
|
Anforderungen nach § 125 i.V.m. §§ 67a und b AktG
Die Informationen nach § 125 Abs. 2 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5
AktG, Art. 4 Abs. 1, Tabelle 3 des Anhangs der
Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 stehen auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
|
|
https://privatevalues.net/ |
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|
zur Verfügung oder können alternativ direkt bei der von uns
beauftragten AEB AG, z. Hd. Herrn Gaebler, Sautterweg 5, 70565
Stuttgart, Fax 0711/ 715 90 99, e-mail: hv@aeb-ag.de
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Unterlagen gemäß § 125 AktG können unter der folgenden Adresse
angefordert werden:
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AEB AG
z.Hd. Herrn Gaebler
Sautterweg 5
70565 Stuttgart
Telefax: +49 711 715 90 99
E-Mail: hv@aeb-ag,de
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angefordert werden.
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