voestalpine AG
Linz, FN 66209 t
ISIN AT0000937503
(„Gesellschaft“)
Einberufung[1] der ordentlichen
Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
32. ordentlichen Hauptversammlung der voestalpine AG
am Mittwoch, dem 3. Juli 2024, um 10:00 Uhr (MESZ, Wiener
Zeit),
im Design Center Linz, 4020 Linz, Europaplatz 1.
- TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt
Lagebericht, des Vorschlages für die Gewinnverwendung, des
Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des konsolidierten
nichtfinanziellen Berichtes, des konsolidierten Corporate
Governance-Berichtes und des Berichtes des Aufsichtsrats an die
Hauptversammlung über das Geschäftsjahr 2023/2024
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
des Geschäftsjahres 2023/2024
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2023/2024
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023/2024
5. Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023/2024
6. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für
den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie für die
Nachhaltigkeitsberichtserstattung des Geschäftsjahres 2024/2025
7. Neuwahl des Aufsichtsrats
8. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für die
Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats
9. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik für die
Mitglieder des Vorstands
10. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik für die
Mitglieder des Aufsichtsrats
11. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in
§ 3 „Veröffentlichungen“, § 18 „Hauptversammlung –
Einberufung“ sowie Änderung der Satzung durch Ergänzung um einen
neuen § 19 „Moderierte virtuelle Hauptversammlung“ und
entsprechende Änderung der Nummerierung der folgenden Paragraphen
der Satzung
12. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen
genehmigten Kapitals im Ausmaß von 20 % des Grundkapitals
gegen Bareinlagen unter Wahrung des gesetzlichen Bezugsrechts, auch
im Sinne des mittelbaren Bezugsrechts gemäß
§ 153 Abs 6 AktG [Genehmigtes Kapital 2024/I]
und entsprechende Änderung der Satzung in
§ 4 (Grundkapital und Aktien) Abs 2a
13. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen
genehmigten Kapitals im Ausmaß von 10 % des Grundkapitals
gegen Sacheinlagen und/oder zur Ausgabe an Arbeitnehmer:innen,
leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft
oder eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens mit der
Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts [Genehmigtes Kapital
2024/II] und entsprechende Änderung der Satzung in
§ 4 (Grundkapital und Aktien) Abs 2b
14. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands,
Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG, insbesondere
Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen,
Genussrechte, die auch das Bezugs- und/oder das Umtauschrecht auf
den Erwerb von Aktien der Gesellschaft einräumen können,
auszugeben, auch mit der Ermächtigung zum Ausschluss des
Bezugsrechts der Aktionär:innen auf die Finanzinstrumente
15. Beschlussfassung über die Aufhebung des bedingten
Kapitals gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG
gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 3. Juli 2019, die bedingte
Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß
§ 159 Abs 2 Z 1 AktG zur Ausgabe an
Gläubiger:innen von Finanzinstrumenten im Ausmaß von 10 % des
Grundkapitals [Bedingtes Kapital 2024] und entsprechende Änderung
der Satzung in § 4 (Grundkapital und
Aktien) Abs 6
- UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON
INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE
Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß
§ 108 Abs 3 und 4 AktG spätestens ab
12. Juni 2024 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.voestalpine.com
zugänglich:
- Jahresabschluss mit Lagebericht,
- Konsolidierter nichtfinanzieller Bericht,
- Konsolidierter Corporate Governance-Bericht,
- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
- Vorschlag für die Gewinnverwendung,
- Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2023/2024;
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 15,
- Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG samt
Lebensläufen für die Wahl in den Aufsichtsrat zum
Tagesordnungspunkt 7,
- Vergütungsbericht für die Mitglieder des Vorstands und des
Aufsichtsrats,
- Vergütungspolitik für die Mitglieder des Vorstands,
- Vergütungspolitik für die Mitglieder des Aufsichtsrats,
- Bericht des Vorstands gemäß § 170 Abs 2
iVm § 153 Abs 4 AktG zum Tagesordnungspunkt
13,
- Bericht des Vorstands gemäß § 174 Abs 4
iVm § 153 Abs 4 AktG zu den
Tagesordnungspunkten 14 und 15,
- Satzung mit den vorgeschlagenen Satzungsänderungen im
Änderungsmodus,
- Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
- Formular für die Erteilung einer Vollmacht und Weisung an den
unabhängigen Stimmrechtsvertreter,
- Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
- vollständiger Text dieser Einberufung,
- Allgemeine Datenschutzerklärung für Teilnehmer:innen der
Hauptversammlung der voestalpine AG.
- NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN
DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen dieser Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich
nach dem Anteilsbesitz am Ende des
23. Juni 2024 (24:00
Uhr, MESZ, Wiener Zeit) (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Nachweisstichtag Aktionär:in ist und dies der Gesellschaft
nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist
eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die
der Gesellschaft spätestens am
28. Juni 2024 (24:00
Uhr, MESZ, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden
Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:
(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in
Schriftform
Per Post oder voestalpine AG
Bot:in c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60
8242 St. Lorenzen/Wechsel, Österreich
Per SWIFT
GIBAATWGGMS
(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt
ISIN AT0000937503 im Text angeben)
(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform,
die die Satzung gemäß § 19 Abs 3 genügen lässt
Per
E-Mail anmeldung.voestalpine@hauptversammlung.a
(Depotbestätigungen bitte im Format PDF)
Per Telefax +43 (0)1 8900 500 50
Die Aktionär:innen werden gebeten, sich an ihr depotführendes
Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer
Depotbestätigung zu veranlassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die
Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung.
Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit
Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder
in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):
- Angaben über die:den Aussteller:in: Name/Firma und Anschrift
oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen
Codes (SWIFT-Code),
- Angaben über die:den Aktionär:in: Name/Firma und Anschrift, bei
natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen
Personen gegebenenfalls Register und Nummer, unter der die
juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird,
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien der:des
Aktionärin:Aktionärs, ISIN AT0000937503 (international
gebräuchliche Wertpapierkennnummer),
- Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige
Bezeichnung,
- Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung
bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur
Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des
Nachweisstichtages 23. Juni 2024 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener
Zeit) beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in
englischer Sprache entgegengenommen.
Identifikation
voestalpine AG behält sich das Recht vor, die Identität der zur
Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine
Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass
verweigert werden.
Die Aktionär:innen und deren Bevollmächtigte werden daher
ersucht, zur Identifikation bei der Registrierung einen gültigen
amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.
Personen, die als Bevollmächtigte:r zur Hauptversammlung
erscheinen, haben zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis die
Vollmacht mitzunehmen. Falls das Original der Vollmacht schon an
die Gesellschaft übersandt worden ist, wird der Zutritt
erleichtert, wenn eine Kopie der Vollmacht mitgebracht wird.
Wenn Sie als Organ eine juristische Person in der
Hauptversammlung vertreten, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen
Lichtbildausweis bitte einen Nachweis mit, dass Sie die juristische
Person einzeln zu vertreten berechtigt sind (Firmenbuchauszug, bei
Kollektivvertretung zusätzlich eine firmenmäßig unterzeichnete
Vollmacht).
Gäste
Die Hauptversammlung ist das wesentliche Organ einer
Aktiengesellschaft, da es das Forum für die Eigentümer:innen der
Gesellschaft – die Aktionär:innen – ist. Wir bitten daher
um Verständnis, dass wir aus einer Hauptversammlung keine
Veranstaltung für Gäste machen können, so sehr wir auch ein solches
Interesse schätzen. Für Rückfragen steht das Investor Relations
Team gerne zur Verfügung
(Tel.: +43 (0) 50304 15 8735, E-Mail:
IR@voestalpine.com).
- MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES:R VERTRETERS:IN UND DAS
DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN
Jede:r Aktionär:in, die:der zur Teilnahme an der
Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den
Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III. nachgewiesen hat, hat
das Recht, eine:n Vertreter:in zu bestellen, die:der im Namen der:s
Aktionärs:in an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte
wie die:der Aktionär:in hat, den sie:er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen
oder einer juristischen Person) in Textform
(§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während
der Hauptversammlung möglich.
Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende
Kommunikationswege und Adressen an:
Per Post oder Bot:in
voestalpine AG
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60
8242 St. Lorenzen/Wechsel, Österreich
Per Telefax +43 (0)1 8900 500 50
Per E-Mail anmeldung.voestalpine@hauptversammlung.at
(Bitte Vollmachten im Format PDF)
Die Vollmachten müssen spätestens bis 2. Juli 2024, 16:00
Uhr (MESZ, Wiener Zeit), bei einer der zuvor genannten Adressen
eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein-
und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung übergeben werden.
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht sind spätestens am
12. Juni 2024 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.voestalpine.com abrufbar.
Wir bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die
bereitgestellten Formulare zu verwenden.
Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und
zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionär:innen
zur Verfügung gestellten Vollmachtsformular.
Hat die:der Aktionär:in ihrem:seinem depotführenden
Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt
es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem für dessen
Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die Erklärung
abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Aktionär:innen können auch nach Widerruf der Vollmachtserteilung
die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen.
Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten
Vollmacht.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht
gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Es ist nicht zwingend, dass Aktionär:innen, die eine:n
Verteter:in bevollmächtigen wollen, den unter Punkt V. genannten
unabhängigen Stimmrechtsvertreter vom Interessenverband für Anleger
(IVA), Florian Beckermann, Vorstandsmitglied des IVA, zum Vertreter
bestellen.
- MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES:R UNABHÄNGIGEN
STIMMRECHTSVERTRETERS:IN UND DAS DABEI EINZUHALTENDE
VERFAHREN
Als besonderer Service steht den Aktionär:innen ein Vertreter
vom Interessenverband für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse
22, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens
IVA ist derzeit vorgesehen, dass Florian Beckermann,
Vorstandsmitglied des IVA, bei der Hauptversammlung diese
Aktionär:innen vertreten wird.
Für die Bevollmächtigung ist auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.voestalpine.com ein spezielles
Vollmachtsformular abrufbar, welches der Gesellschaft
ausschließlich an einer der oben (siehe IV. MÖGLICHKEIT ZUR
BESTELLUNG EINES:R VERTRETERS:IN UND DAS DABEI EINZUHALTENDE
VERFAHREN) genannten Adressen (Telefax, E-Mail, Post oder Bot:in)
für die Übermittlung von Vollmachten zugehen muss. Darüber hinaus
besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme:
Florian Beckermann
Tel. +43 (0)1 8763343-30
E-Mail: beckermann@hauptversammlung.at
Die Vollmachten müssen spätestens bis
2. Juli 2024, 16:00
Uhr (MESZ, Wiener Zeit) bei einer der oben oder in Punkt
IV. (= MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES:R VERTRETERS:IN UND DAS
DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN) genannten Adressen eingehen, sofern
sie nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und
Ausgangskontrolle der Hauptversammlung übergeben werden.
Die:Der Aktionär:in hat dem Stimmrechtsvertreter Weisungen zu
erteilen, wie dieser (oder allenfalls ein:e von ihm
bevollmächtigte:r Subvertreter:in) das Stimmrecht auszuüben hat.
Der unabhängige Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht
ausschließlich auf der Grundlage und innerhalb der Grenzen der von
der:dem Aktionär:in erteilten Stimmrechtsweisungen zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten aus. Ohne ausdrückliche Weisungen ist nicht
sichergestellt, dass der Stimmrechtsvertreter ein Stimmrecht
ausüben kann. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsverteter
keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen
gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder
von Anträgen entgegennimmt.
Aktionär:innen können auch nach Widerruf der Vollmachtserteilung
die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen.
Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten
Vollmacht.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht
gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
- HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄR:INNEN NACH DEN §§ 109,
110, 118 UND 119 AKTG
- Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionär:innen nach
§ 109 AktG
Aktionär:innen, deren Anteile zusammen 5 %
des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei
Monaten vor Antragstellung Inhaber:innen dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die
Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder
Bot:in spätestens am
12. Juni 2024 (24:00
Uhr, MESZ, Wiener Zeit) der Gesellschaft ausschließlich an die
Adresse 4020 Linz, voestalpine-Straße 1, z.H.
Dr. Christian Kaufmann, Abteilung Recht, Beteiligungen und
Compliance, oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter
elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse
christian.kaufmann@voestalpine.com oder per SWIFT an die Adresse
GIBAATWGGMS zugeht. „Schriftlich“ bedeutet eigenhändige
Unterfertigung oder firmenmäßige Zeichnung durch jede:n
Antragsteller:in oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter
elektronischer Signatur oder, bei Übermittlung per SWIFT, mit
Message Type MT598 oder Type MT599, wobei unbedingt
ISIN AT0000937503 im Text anzugeben ist.
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Der
Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen
Begründung, müssen jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst
sein, wobei im Fall eines Widerspruchs zwischen dem deutschen und
dem anderssprachigen Text der deutsche Text vorgeht. Die
Aktionär:inneneigenschaft ist durch die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, in der
bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionär:innen seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber:innen der
Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere
Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das
Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich auf
denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III.)
verwiesen.
- Beschlussvorschläge von Aktionär:innen zur Tagesordnung nach
§ 110 AktG
Aktionär:innen, deren Anteile zusammen 1 %
des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der
Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung
samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge
zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionär:innen, der
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch
eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am
24. Juni 2024 (24:00
Uhr, MESZ, Wiener Zeit) der Gesellschaft
entweder per Telefax an +43 (0) 50304 15 5872 oder per
Post oder Bot:in an 4020 Linz, voestalpine-Straße 1, z.H.
Dr. Christian Kaufmann, Abteilung Recht,
Beteiligungen und Compliance, oder per E-Mail an
christian.kaufmann@voestalpine.com, wobei das Verlangen in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist,
zugeht. Sofern für Erklärungen die Textform im Sinne des
§ 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, so muss die
Erklärung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften
Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person
der:des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch
Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht
werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss
jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein, wobei im Fall
eines Widerspruchs zwischen dem deutschen und dem anderssprachigen
Text der deutsche Text vorgeht.
Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der
vorgeschlagenen Person gemäß
§ 87 Abs 2 AktG.
Die Aktionär:inneneigenschaft ist durch die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein
darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur
zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln, müssen
sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III.)
verwiesen.
- Angaben gemäß
§ 110 Abs 2 Satz 2
iVm
§ 86 Abs 7
und 9 AktG
Zum Tagesordnungspunkt 7 „Neuwahl des Aufsichtsrats“ und der
allfälligen Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch
Aktionär:innen gemäß § 110 AktG macht die Gesellschaft
folgende Angaben:
Der Aufsichtsrat der voestalpine AG besteht nach der letzten
Wahl durch die Hauptversammlung aus acht von der Hauptversammlung
gewählten Mitgliedern (Kapitalvertreter:innen) und vier vom
Betriebsrat gemäß § 110 ArbVG entsandten Mitgliedern. Von
derzeit sieben Kapitalvertreter:innen sind vier Männer und drei
Frauen, von den vier Arbeitnehmervertreter:innen sind drei Männer
und eine Frau. Der Aufsichtsrat besteht daher derzeit aus
sieben Männern und vier Frauen; das
Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG wird erfüllt.
Die voestalpine AG unterliegt dem Anwendungsbereich von
§ 86 Abs 7 AktG
und hat das Mindestanteilsgebot gemäß
§ 86 Abs 7 AktG
zu berücksichtigen.
Es wird mitgeteilt, dass ein Widerspruch gemäß
§ 86 Abs 9 AktG weder von der Mehrheit der
Kapitalvertreter:innen noch von der Mehrheit der
Arbeitnehmervertreter:innen erhoben wurde und es daher nicht zu
einer Getrennterfüllung, sondern zu einer Gesamterfüllung
des Mindestanteilsgebots gemäß § 86 Abs 7 AktG
kommt.
Gemäß § 9 Abs 1 der Satzung der voestalpine AG
besteht der Aufsichtsrat aus drei bis acht von der Hauptversammlung
gewählten sowie aus den gemäß § 110 ArbVG entsandten
Mitgliedern.
Sollte es zum Tagesordnungspunkt 7 „Neuwahl des Aufsichtsrats“
zur Erstattung eines Wahlvorschlags durch Aktionär:innen
kommen, ist darauf Bedacht zu nehmen, dass im Falle der Annahme der
Wahlvorschläge dem Aufsichtsrat insgesamt mindestens vier Frauen
angehören.
- Auskunftsrecht der Aktionär:innen nach
§ 118 AktG
Jeder:m Aktionär:in ist auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie
zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich
ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie
auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach
vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen
Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft
darf auch verweigert werden, soweit sie auf der Internetseite der
Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über mindestens
sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend
zugänglich war.
Der Vorsitzende der Hauptversammlung kann gemäß
§ 20 Abs 3 der Satzung im Laufe der Hauptversammlung
angemessene Beschränkungen der Redezeit, der Fragezeit bzw. der
Gesamtzeit für Redebeiträge und Fragen festlegen.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich
mündlich zu stellen, gerne aber auch schriftlich.
Bitte beachten Sie, dass dafür während der Hauptversammlung
von dem Vorsitzenden angemessene zeitliche Beschränkungen
festgelegt werden können.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf,
mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der
Hauptversammlung in Textform an den Vorstand gestellt werden.
Derartige Fragen können an die Gesellschaft per Post oder Bot:in an
4020 Linz, voestalpine-Straße 1, Abteilung Investor Relations,
z.H. DI (FH) Peter Fleischer, per E-Mail an IR@voestalpine.com
übermittelt werden.
- Anträge von Aktionär:innen in der Hauptversammlung nach
§ 119 AktG
Jede:r Aktionär:in ist – unabhängig von einem bestimmten
Anteilsbesitz – berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem
Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Liegen zu einem Punkt
der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt gemäß
§ 119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die
Reihenfolge der Abstimmung.
Ein Aktionärsantrag zum Tagesordnungspunkt 7 „Neuwahl des
Aufsichtsrats“ setzt jedoch zwingend die rechtzeitige
Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG
voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat können von
Aktionär:innen, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals
erreichen, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen
spätestens am
24. Juni 2024 in der
oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem
Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß
§ 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über
ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren
Funktionen sowie über alle Umstände, die die Besorgnis einer
Befangenheit begründen könnten, anzuschließen.
Widrigenfalls darf der Aktionärsantrag auf Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds bei der Abstimmung nicht berücksichtigt
werden.
Hinsichtlich der Angaben gemäß
§ 110 Abs 2 Satz 2 iVm
§ 86 Abs 7 und 9 AktG wird auf Punkt VI. Abs 3
verwiesen.
- WEITERE ANGABEN UND HINWEISE
- Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 324.391.840,99 und ist
zerlegt in 178.549.163 auf Inhaber:innen lautende Stückaktien. Jede
Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält 7.098.547 eigene
Aktien. Auf eigene Aktien stehen der Gesellschaft keine Rechte zu.
8.975 Aktien wurden gemäß § 67 Abs 2 iVm
§ 262 Abs 29 AktG für kraftlos erklärt, wovon
948 Aktien noch nicht eingereicht und auf ein Wertpapierdepot
gutgeschrieben wurden. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien
beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 171.449.668
Stückaktien. Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.
- Einlass und Registrierung
Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu
ermöglichen, werden die Aktionär:innen gebeten, sich rechtzeitig
vor Beginn der Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Der
Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 9:00 Uhr (MESZ,
Wiener Zeit).
- Teilweise Übertragung der Hauptversammlung im
Internet
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung bis zum Beginn der
Generaldebatte im Internet zu übertragen.
Alle Aktionär:innen der Gesellschaft sowie die interessierte
Öffentlichkeit können die Rede des Vorstandsvorsitzenden in der
Hauptversammlung am
3. Juli 2024 ab ca.
10:00 Uhr (MESZ, Wiener Zeit) live im Internet unter
www.voestalpine.com verfolgen. Eine darüberhinausgehende Bild- oder
Tonübertragung der Hauptversammlung erfolgt nicht.
- Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch voestalpine AG
ist für eine Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend
erforderlich. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener
Daten von Teilnehmer:innen der Hauptversammlung gemäß
Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter
www.voestalpine.com/datenschutz-hv.at
Linz, im Juni 2024
Der Vorstand
[1] Ausschließlich der in deutscher Sprache
veröffentlichte Text der nachstehenden Bekanntmachung ist
rechtsverbindlich.